Flexible Stromnutzung zu Hause – von reduzierten Netzentgelten profitieren
- § 14a EnWG: Netzdienliche Steuerung für Wallbox, Wärmepumpen, Speicher und Kälteanlagen
- Für bestimmte ab 01.01.2024 in Betrieb genommene steuerbare
Verbrauchseinrichtungen gelten Anmelde- und Anschlussvorgaben – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen. - Die Geräte werden so angeschlossen, dass der Netzbetreiber den Strombezug bei hoher Netzauslastung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen vorübergehend reduzieren kann.
- Hierfür profitieren Sie als Kunde durch reduzierte Netzentgelte auf ihrer Stromabrechnung.
- Für bestimmte Bestandsanlagen können Übergangsregelungen gelten. Welche Frist gilt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
- Für die reduzierten Netzentgelte bestehen drei Möglichkeiten, s.g. Module.
Gut zu wissen
Immer mehr Haushalte nutzen leistungsstarke elektrische Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeicher. Damit steigt auch der Leistungsbedarf in den örtlichen Stromnetzen. Um die erforderlichen Netzkapazitäten bereitzustellen, werden die Stromnetze durch die jeweiligen Netzbetreiber bedarfsgerecht ausgebaut. Auch in Wahlstedt, Bad Segeberg und den umliegenden Gemeinden wurden bereits entsprechende Netzausbaumaßnahmen umgesetzt.
Seit dem 01.01.2024 gelten für bestimmte neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen die Regelungen nach § 14a EnWG. Diese ermöglichen es dem zuständigen Netzbetreiber, den Strombezug der betreffenden Anlagen bei einer drohenden Netzüberlastung vorübergehend zu reduzieren.
Was bedeutet das für Sie?
Betroffene Verbrauchseinrichtungen müssen die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung durch den Netzbetreiber erfüllen. Im Gegenzug erhalten Anlagenbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem gewählten Netzentgeltmodul und den jeweils geltenden Netzentgelten.
Für Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, können je nach bisheriger Vereinbarung andere Regelungen und Übergangsfristen gelten.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind:
- Wärmepumpen
- Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher (im Hinblick auf die Einspeicherung)
mit einer Leistung >4,2 Kilowatt (kW) und einem Anschluss in der Niederspannung.
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 | |
|---|---|---|---|
| Reduzierung Netzentgelt | Pauschale Reduzierung | Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60% | Anlagenbetreiber hat die Wahl zwischen Netzentgeltreduzierung im Standard-, Hoch- oder Niedertarif |
| Abrechnung |
Erfolgt ein Mal jährlich Darf nicht höher sein als das tatsächliche Netzentgelt Wird separat auf der Lieferantenrechnung ausgewiesen |
Keine zusätzliche Abrechnung des Netzgrundpreises für weitere Zählerpunkte Wird separat auf der Lieferantenrechnung ausgewiesen |
Da Ergänzung zum Modul 1 gilt die selbe Regelung |
| Messaufbau |
Gemeinsame Verbrauchsmessung Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich |
Getrennte Verbrauchsmessung ist notwendig |
Gemeinsame Verbrauchsmessung Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich |
| Gültig ab | 1. Januar 2024 für SLP- und RLM-Kunden | 1. Januar 2024 für SLP-Kunden | 1. April 2025 für SLP-Kunden |